Unternehmensnachfolge, steuerschonende Vermögensübertragung und Erbschaftsteuer im Taunus
Jeder Unternehmer stellt sich eines Tages die Frage, wie geht es weiter im Unternehmen, wer wird es einmal in meinem Sinne fortführen? Ähnlich verhält sich mit dem Familienvermögen, wer soll was bekommen. Ziel ist immer, alles in gute Hände zu geben und teure, familienzerstörende Streitigkeiten um das Erbe und das Vermögen aus dem Weg zu gehen.
Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer bei der Vermögensübertragung
Die Steuerfreibeträge sind bei der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer gleich, wobei nahe Verwandte höhere Freibeträge erhalten. Dennoch gibt es wesentliche Unterschiede zwischen Erbschaft und Schenkung. Die Erbschaftsteuer fällt im Erbfall an, also wenn der Todesfall eingetreten ist. Bei der Schenkung werden Vermögensteile zu Lebzeiten auf eine andere Person übertragen. Der Schenker gibt seine Eigentumsrechte an den Beschenkten ab. Die Steuerfreibeträge können im Falle der Schenkung alle 10 Jahre erneut in voller Höhe in Anspruch genommen werden. Hieraus kann man erahnen, dass bei langfristiger Planung und guter Vorbereitung große Vermögen steuerschonend oder sogar steuerfrei an Kinder und andere Personen übertragen werden können. Um auf der sicheren Seite zu sein, empfehle ich die Zusammenarbeit zwischen einem versierten Anwalt für Erbrecht und einem kompetenten Steuerberater, so dass die Vermögensübertragung im juristischen Sinne auf festen Füßen steht und nicht unnötige Steuerzahlungen zu leisten sind.
Als Fachberaterin für Unternehmensnachfolge habe ich eine zusätzliche Qualifikation erworben, die eine gute Ergänzung zum Steuerrecht darstellt.
Welche steuerliche Gestaltung der Vermögensübertragung für Sie geeignet ist, wird in einem vertrauensvollen Gespräch mit dem Steuerberater erörtert.
Unternehmensnachfolge
Die optimale Regelung der Unternehmensnachfolge ist eine komplexe Aufgabe. Viele Wünsche sind zu berücksichtigen und aufeinander abzustimmen. Dabei sind steuerliche Fragen zu klären, die Voraussetzungen im Unternehmen zu schaffen und Verträge anzupassen. Wichtig ist, dass genügend Zeit vorhanden ist und kein Zeitdruck die Handlungsmöglichkeiten einschränkt.
Das Finden eines geeigneten Unternehmensnachfolgers ist heutzutage die größte Herausforderung. Oft will der Familiennachwuchs nicht in das elterliche Unternehmen einsteigen. Leitende Angestellte des Unternehmens geraten in den Blickpunkt oder es wird gleich extern nach einem geeigneten Kandidaten für die Unternehmensnachfolge gesucht. Hat der Kandidat das notwendige Wissen und die nötigen Qualifikationen? Planen Sie Zeit für Qualifizierungsmaßnahmen ein!
Als Steuerberaterin und Fachberaterin für Unternehmensnachfolge begleite ich Sie und Ihr Unternehmen über einen langen Zeitraum und kenne Ihr Unternehmen und auch Ihr privates Umfeld. Dadurch habe ich einen übergeordneten Blick auf die Unternehmenssituation, der für Stabilität und Kontinuität sowohl bei Ihnen als auch Ihren Mitarbeitern, Geschäftspartnern und Familienangehörigen sorgt.
Als Fachberater erörtere ich mit Ihnen Fragen zur gesetzlichen Erbfolge, Pflichtteilsreglung, Unternehmertestament, Notfallplanung, Gesellschaftsvertrag und Übergabevertrag, selbstverständlich immer in Zusammenhang mit einem entsprechend qualifizierten Rechtsanwalt und Notar.
Ich unterstütze Sie bei vorbereitenden Maßnahmen zur Unternehmensbewertung, welche Grundlage für Preisverhandlungen ist. Bei der Unternehmensfortführung dürfen Rechtsform des Unternehmens und die Gesellschaftsverträge nicht unbeachtet gelassen werden. Wichtig ist auch die Überprüfung von Erbvertrag und Testament. Tragfähige Finanzierungskonzepte werden benötigt, um die Unternehmensübertragung zu stemmen.
Gern entwickle ich mit Ihnen gemeinsam einen detaillierten Zeit- und Ablaufplan für einen erfolgreichen Nachfolgeprozess und helfe, Konflikte mit den betroffenen Partnern zu minimieren oder sogar zu vermeiden. Ich sorge gerade bei den im Zusammenhang mit Unternehmensnachfolgeplanungen entstehenden emotionalen Momenten für Sachlichkeit.
In der heißen Phase werden Nägel mit Köpfen gemacht, d.h. man einigt sich auf einen Kaufpreis, klärt Haftungsfragen sowohl aus Sicht des Käufers als auch aus Sicht des Verkäufers und bespricht das Vertragswerk für die Unternehmensübertragung. Mit dem Vertragsschluss wird die Unternehmensnachfolge abgeschlossen.
Leistungsangebot für Unternehmensnachfolge, steuerschonende Vermögensübertragung und Erbschaftsteuer
- Kauf/Verkauf eines Unternehmens/ Beteiligung
- Liquidation einer GmbH oder Verschmelzung auf den Gesellschafter
- Erbschaft/Schenkung von Unternehmen/ Beteiligungen
- Vorbereitung und Begleitung der Unternehmensnachfolge
- Unternehmensbewertung