Steuerberatung für Unternehmen

Steuerberatung für kleine und mittelständische Unternehmen im Taunus

Das deutsche Steuerrecht ist sehr komplex und unterliegt vielen Änderungen, weshalb man unfreiwillig in Steuerfallen tappen kann. Deshalb wenden sich Unternehmen für eine qualifizierte fachliche Beratung an einen Steuerberater. Selbstverständlich unterstütze ich Sie als Steuerberaterin gemeinsam mit meinem Team in meiner Steuerkanzlei bei allen Fragen rund um Steuern, sei es bei der Erstellung privater und betrieblicher Steuererklärungen, bei der Rechtsformwahl des Unternehmens, bei der Erstellung der Handelsbilanz, Steuerbilanz oder der Einnahmen- Überschussrechnung und bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Zusätzlich erhalten Sie kompetente Beratung zu unterschiedlichen betriebswirtschaftlichen Fragen wie Finanzierung, Investitionsvergleich, Unternehmensnachfolge.

Mit der Rechtsform des Unternehmens die Zukunft gestalten

Die geschickte Wahl der Rechtsform des Unternehmens eröffnet Gestaltungsspielräume in vielerlei Hinsicht. Die Unternehmensziele und die Gesellschafterstruktur geben dabei die Rahmenbedingungen vor. Mit der Entscheidung für die Kapitalgesellschaft beschränkt man sein persönliches Haftungsrisiko, sichert die Familie ab, senkt oft die Steuerlast und erleichtert interessierten Investoren die Beteiligung am Unternehmen. Jede Rechtsform hat Ihre Vor- und Nachteile. Welche Rechtsform für Sie ideal ist, wird in einem gemeinsamen Gespräch herausgefunden. Ein steuerlicher Belastungsvergleich zwischen verschiedenen Rechtsformen erleichtert dabei Ihre Entscheidungsfindung.

Zankapfel - Geschäftsführergehalt und Altersversorgung

Wenn Sie Geschäftsführer und Gesellschafter einer GmbH sind, kommt es immer wieder zu Reibungen mit dem Finanzamt bezüglich der Angemessenheit des Gehalts. Stellt das Finanzamt im Rahmen der Betriebsprüfung eine unangemessene Gehaltszahlung fest, wird das zu viel gezahlte Gehalt als verdeckte Gewinnausschüttung eingestuft. In der Folge kommt es zu einer Nachzahlung bei der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. Für die Beurteilung der Angemessenheit des Geschäftsführergehaltes bezieht das Finanzamt alle Leistungen in die Beurteilung ein: Gehalt, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Versorgungsleistungen, betriebliche Altersvorsorge, Firmenwagen und Tantiemen. Das Leistungspaket muss einem Fremdvergleich standhalten, wobei nach Branche und Unternehmensgröße unterschieden wird. Um unliebsamen Überraschungen vorzubeugen, holen Sie sich Rat und Hilfe. Gern können Sie mit mir einen Beratungstermin vereinbaren.

Mit Familienverträgen legal Steuern sparen

Helfen Familienangehörige im Unternehmen mit, dann darf ihnen auch ein Lohn gezahlt werden.

Als Faustregel gilt, dass sämtliche Verträge mit Familienmitgliedern und nahen Verwandten immer einen Fremdvergleich standhalten müssen, um die volle steuerliche Anerkennung zu erhalten. Am besten sie halten die Vereinbarungen in einem schriftlichen Vertrag fest.

Der Lohn und die Sozialabgaben können als Ausgaben im Unternehmen zum Abzug gebracht werden. Die Familienmitglieder deklarieren in der Einkommensteuererklärung die Einnahmen. Da Ehegatten eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, ist die Steuerersparnis nicht so hoch wie bei den mitarbeitenden Kindern. Die Kinder müssen das Einkommen zwar auch versteuern, doch oft schöpfen sie ihren Grundfreibetrag nicht aus, so dass die Einkünfte steuerfrei bleiben. Das Kindergeld wird trotzdem weitergezahlt, solange sich das Kind in der Ausbildung befindet. Zu beachten ist jedoch bei einer zweiten Ausbildung des Kindes, dass bestimmte Grenzen nicht überschritten werden. Wenn Sie hierzu Fragen haben, können Sie mich gern kontaktieren.

Eltern sparen auch Steuern, wenn sie der Tochter oder dem Sohn gegen Mietzahlung Wohneigentum überlassen. Dabei können Eltern günstigere Mietkonditionen als am Wohnungsmarkt vereinbaren, wobei  der Wert von 66 % der örtlichen Vergleichsmiete zuzüglich der tatsächlichen Nebenkosten nicht unterschritten werden sollte! Nur dann können Werbungskosten, wie Abschreibung, Reparaturkosten, Schuldzinsen u.a., für die Vermietung von Wohneigentum vollständig steuermindernd geltend gemacht werden.

Weitere Steuersparmöglichkeiten ergeben sich bei der Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen oder Schenkungen mit Nießbrauch. Als Steuerberaterin informiere ich Sie über die Voraussetzungen und  die möglichen Steuerersparnisse.

Betriebsprüfung

Jedes Unternehmen, unabhängig von der Größe, wird regelmäßig geprüft, manche öfter als andere. Es besteht keine Sorge, wenn die Buchhaltung sorgfältig geführt wird, Umsatzsteuervoranmeldungen pünktlich erfolgen und regelmäßig Steuern und Abgaben entrichtet werden. Sprechen Sie mich  als Steuerberaterin an, sobald sich ein Betriebsprüfer bei Ihnen angemeldet hat. Wir sprechen den Ablauf der Betriebsprüfung durch, prüfen mögliche Streitpunkte und entwickeln Abwehrstrategien.  Ich bin bei der Betriebsprüfung vor Ort und bei der Schlussbesprechung dabei, um Ihre Interessen gegenüber dem Betriebsprüfer zu vertreten. Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Betriebsprüfung in meinen Kanzleiräumen durchgeführt wird.

Betriebliche Steuererklärungen

Jedes Unternehmen ist verpflichtet, jährlich eine Steuererklärung abzugeben. Zu den betrieblichen Steuererklärungen gehören:

  • Umsatzsteuererklärung
  • Gewerbesteuererklärung
  • Körperschaftsteuererklärung
  • Feststellungserklärung

Die dafür notwendigen Zahlen werden der Buchhaltung und dem Jahresabschluss des Unternehmens entnommen.

Leistungsangebot zur Steuerberatung für kleine und mittelständische Unternehmen

  • Firmengründung
  • Existenzgründung
  • Unterstützung und Betreuung von Betriebsprüfungen
  • Prüfung der Steuerbescheide
  • Bearbeitung von Rechtsbehelfen / Einsprüchen
  • Erledigung des Schriftverkehrs mit der Finanzverwaltung
  • Geschäftsführerbezüge, Tantieme und Ausschüttung
  • Steuerplanung / Steuer-Vorauszahlungen
  • Umsatzsteuer-Erklärung
  • Gewerbesteuer-Erklärung
  • Körperschaftssteuer-Erklärung
  • Kapitalertragsteuer-Anmeldung
Inhaltsübersicht