Private Steuererklärungen

Private Steuererklärung für Arbeitnehmer, Angestellte und Rentner im Taunus

Viele Arbeitnehmer, Angestellte und Rentner sind auf Grund Ihres Einkommens verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Insbesondere durch Rentenerhöhungen kann es plötzlich zu einer Steuerpflicht kommen. Die Zahl der Rentner, die zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind, wächst deshalb von Jahr zu Jahr. Wenn Sie Krankengeld, Erziehungsgeld, Insolvenzgeld oder andere Ersatzleistungen erhalten haben, sind Sie verpflichtet eine Einkommensteuererklärung einzureichen. Eine Verpflichtung besteht unter anderem auch, wenn Sie als Eheleute die Steuerklasse 5 und 3 gewählt haben. Auch wenn keine gesetzliche Abgabepflicht besteht, kann sich lohnen, freiwillig eine Steuererklärung einzureichen.

Wenn Sie selbst die Steuererklärung erstellen, dann sollten die Steuerformulare und die Begriffe wie Werbungskosten, Sonderausgaben, Entfernungspauschale, Kapitalertragsteuer, außergewöhnliche Belastungen, haushaltsnahe Dienstleistungen auf sie keine abschreckende Wirkung entfalten.

Verschenken Sie nicht leichtfertig Geld, holen Sie sich professionelle Hilfe für Ihre Steuererklärung und genießen Sie die gewonnene Zeit mit den Annehmlichkeiten des Lebens! Meine Steuerkanzlei hilft Ihnen, egal wo Sie Ihren Wohnsitz im Hochtaunuskreis oder in anderen Orten wie Bad Homburg, Bad Nauheim, Butzbach, Frankfurt, Friedberg,  Idstein, Königstein/ Taunus, Kronberg, Oberursel, Rosbach v.d.H., Usingen, Weilburg, Weilmünster haben.

Inhaltsübersicht

Familie hilft Steuern sparen

Ob Familie, Beruf, Karriere, Hobby und Verein, alles unter einem Hut zu bringen, heißt auch an seine Grenzen zu gehen. Strahlende Kinderaugen und ein zufriedener Ehepartner entschädigen für vieles. Die Familienmitglieder sind aber auch wichtigste Akteure in dem Steuersparmodell „Familie“.

Dank Ehegattensplitting zahlen Ehepaare oft weniger Einkommensteuer als Single-Haushalte. Durch die richtige Wahl der Steuerklasse, kann das monatliche Einkommen optimiert werden. Viele Sozialleistungen wie das  Elterngeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld richten sich nach dem zuletzt bezogenen Nettoeinkommen. Das Nettoeinkommen lässt sich durch den frühzeitigen Wechsel der Steuerklasse für den betroffenen Ehepartner erhöhen, so dass auf das Jahr gerechnet die Familie mehr Geld im Portemonnaie hat. Deshalb sollten Paare offen und ehrlich miteinander über Geld reden und gemeinsam planen.

Als Steuerberaterin informiere ich Sie über den richtigen Zeitpunkt des Steuerklassenwechsels und rechne für Sie verschiedene Optionen durch, die vor allem für die Eltern wichtig sind, die sich die Elternzeit teilen wollen.

Der Sparerfreibetrag steht jedem einzelnen Familienmitglied zu. Da Kinder gewöhnlich kein Einkommen aus beruflicher Tätigkeit erzielen, kann  zusätzlich der Grundfreibetrag der Kinder für die  Einkommensteuer auch zur Vermeidung von Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag auf Zinserträge verwendet werden.

Pflegen Sie Angehörige oder nahe Verwandte, dann reduziert der Pflegepauschbetrag ihr zu versteuerndes Einkommen. Wenn Sie mehrere Personen pflegen, kann der Pflegepauschbetrag auch mehrfach in Anspruch genommen werden.

Großes Familienvermögen kann bei guter Planung und Vorbereitung steuersparend und oft auch steuerfrei auf Ehepartner und Kinder übertragen werden. Als Steuerberaterin stelle ich Ihnen gern Konzepte der Vermögensübertragung ( vorweggenommene Erbfolge, Nießbrauch, Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen ) vor, mit denen Sie Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer auf ein Minimum reduzieren oder sogar umgehen.

 

Der Traum vom Eigenheim - mit Immobilien Steuern sparen?

Der Wunsch vieler Bürger, ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung zu besitzen, ist groß. Viele glauben, dass Wohneigentum die beste Altersvorsorge ist. Der Immobilienmarkt entwickelte sich in Deutschland jedoch sehr unterschiedlich. Während in den Ballungsgebieten wie Frankfurt die Immobilienpreis immer höher klettern, lässt sich fernab der Ballungszentren nicht immer der Preis erzielen, den man einst selbst beim Immobilienkauf zu zahlen hatte.

Nur wenige Familien können den Kaufpreis für das eigene Haus oder die Eigentumswohnung  auf einmal bezahlen. Deshalb ist eine kluge Finanzierung unter Berücksichtigung der tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse sehr wichtig, um nicht eines Tages vor einem großen Schuldenberg zu stehen. Meine Steuerkanzlei prüft, ob Sie steuerliche Förderungen in Anspruch nehmen können und führt einen Finanzierungsvergleich für Ihre Traumimmobilie durch. Mehr Spielraum zur steuerlichen Gestaltung gewinnen Sie, wenn Sie die Immobilie zunächst fremd vermieten, ehe Sie dann selbst dort einziehen. Über Möglichkeiten und die damit verbundenen Bedingungen informiere ich Sie in einem persönlichen Gespräch. Rufen Sie mich an und wir finden einen Besprechungstermin.

 

Wie vermeiden Rentner Steuerzahlungen?

Nicht nur Arbeitnehmer und Angestellte haben vielfältige Möglichkeiten, die Steuerbelastung zu senken, sondern auch Rentner. Ihre Steuersparpotentiale liegen  vor allem bei haushaltsnahen Dienstleistungen, außergewöhnlichen Belastungen, Heimunterbringung und Pflegekosten. Sammeln Sie alle Rechnungen und Belege zu  Rezepten, Zuzahlungen, medizinischen Behandlungen, Brillen, Zahnersatz, Grabstätte, Beerdigungskosten, Pflegeleistungen …

 

Leistungsangebot für Ihre private Steuererklärung
(Arbeitnehmer, Angestellte und Rentner):

  • Einkommensteuererklärung
  • Feststellungserklärung
  • Schenkungssteuer-Erklärung
  • Erbschaftseuer-Erklärung
  • Bewertung Grundbesitz für Erbfälle/ Schenkungen
  • Vermögensübertragung (Schenkung/Erbschaft)
  • Private Vermögensanalyse
  • Selbstauskunft für Banken
  • Prüfung der Steuerbescheide
  • Bearbeitung von Rechtsbehelfen
  • Erledigung des Schriftverkehrs mit den betreuten Mandanten und der Finanzverwaltung
  • Riester/Rürup-Rente und Sonderausgabenabzug
  • Arbeitszimmer und Werbungskostenabzug
  • Abfindungsbesteuerung
  • Rentenbesteuerung
  • Immobilienbesteuerung (Immobilien GmbH)
  • Steuerklassenwechsel
  • Steuerplanung – Vorauszahlung